Motiv

Betriebs- und Sicherheitsvorschriften von HUDY Boulder Karlín


Wir heißen alle Kletterer und Besucher willkommen, die sich entschlossen haben, unsere Hauptboulderwand (im Folgenden „Wand“ genannt) oder den mit der Kinderboulderwand verbundenen Spielplatz (im Folgenden „Kinderwand“ genannt) auszuprobieren. Wir glauben, dass Sie Ihren Aufenthalt bei uns genießen werden und unsere Sportanlagen lange, sicher und zufrieden nutzen werden. Zu diesem Zweck wurde eine Betriebsordnung mit Sicherheitsverhaltensregeln erlassen, die für alle Besucher des Sportplatzes HUDY Boulder Karlín gelten. Jeder neue Besucher ist verpflichtet, sich mit den Regeln und Sicherheitsvorschriften an der Wand vertraut zu machen und im System zu bestätigen, dass er sie gelesen und befolgt hat.

Betreiber: Boulder Area s.r.o., Křižíkova 684/91a, 186 00 Praha 8, ID: 094 43 282

Dienstleistung: Die Dienstleistung wird von einer vom Betreiber autorisierten Person erbracht

Besucher: ist eine Person, die die Wand oder die Kinderwand während des Betriebs der Wand zum Zwecke des Kletterns oder der Nutzung der Wand oder der Räumlichkeiten und Geräte der Kinderwand für andere gebührenpflichtige Aktivitäten, insbesondere für Sport, Fitness oder Spiel, betritt.

1. die Betriebs- und Sicherheitsvorschriften:

(1) Die Eltern sind für die Bewegung und das Verhalten der Kinder und Jugendlichen in den Räumlichkeiten verantwortlich. Dies gilt auch für die Kinderwand, zu der die Eltern freien Zugang haben, um ihre Kinder zu beaufsichtigen.

2. Alle Besucher der Wand oder der Kinderwand erkennen an, dass sie auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung klettern und bestätigen, dass sie sich aller Gefahren dieser Aktivität bewusst sind. Alle Besucher nehmen zur Kenntnis, dass der Betreiber das Klettern nur Personen gestattet, die ordnungsgemäß über die Betriebsvorschriften des Sportplatzes informiert wurden.

(3) Jeder Besucher ist verpflichtet, seinen aktuellen Gesundheitszustand, seine körperlichen Fähigkeiten und seine Erfahrung mit dem Klettern einzuschätzen, bevor er sich an der Wand oder der Kinderwand sportlich betätigt. Der Betreiber rät Schwangeren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen vom Klettern an der Wand ab. Der Betreiber haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, des Gesundheitszustandes oder durch Unachtsamkeit verursacht werden.

4 Das Klettern ist nur mit Kletterschuhen und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt, wie z. B. an der Kletterwand und am „Campus Board“ (das Campus Board ist ein schräges Brett, auf dem es verschiedene Schienen und Griffe zum Auf- und Absteigen gibt), die mit einem Podest ausgestattet sind.

5. Es ist verboten, Orte zu betreten oder sich dort aufzuhalten, an denen eine kletternde Person auftreffen könnte.

6. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor Beginn des Kletterns zu vergewissern, dass er niemanden durch Sturz gefährdet.

7. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Personal des Huda Boulder Karlín (im Folgenden „das Personal“ genannt) alle an der Wand oder der Kinderwand festgestellten technischen Mängel, einschließlich eines losen Halts oder einer beschädigten Landefläche, unverzüglich zu melden und jeden anderen Besucher, der den gestörten Weg betreten will, darauf aufmerksam zu machen.

8. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er andere Besucher nicht gefährdet oder einschränkt; im Falle eines Unfalls ist er verpflichtet, dem Verletzten erste Hilfe zu leisten und unverzüglich einen Arzt oder einen Mitarbeiter zu rufen.

9. Legen Sie beim Klettern an der Wand oder an der Kinderwand alle unnötigen Gegenstände ab, die Sie oder andere Besucher gefährden könnten (insbesondere Ringe, Uhren, Schlüssel, Telefone usw.).

10. Der Arbeitnehmer muss einen Erste-Hilfe-Kasten mit sich führen und den Unfall in das Unfallbuch eintragen, wobei er auch die Angaben etwaiger Zeugen des Unfalls notiert.

11. Lassen Sie keine Gegenstände im Landebereich liegen, die im Falle eines Sturzes die Gesundheit des Kletterers gefährden könnten.

(12) Das Klettern an der Wand ist nur Personen gestattet, die vor dem Betreten der kostenpflichtigen Zone das Eintrittsgeld bezahlt und einen Chip gemäß der gültigen Preisliste erworben haben. Jeder Besucher muss sich registrieren und ein Konto anlegen, das dann dem gekauften Chip zugeordnet wird.

13. Besuchern ist es strengstens untersagt, die Wand zu betreten und zu besteigen, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln stehen. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber berechtigt, einer Person, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder einem Suchtmittel steht, den Zutritt zur Wand oder zur Kinderwand zu verweigern oder diese Person nach Feststellung der Tatsache zu verweisen.

(13) Alle Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste unter www.hudysteny.cz/boulderkarlin/ceník berechnet.

Personen unter 15 Jahren dürfen nur unter direkter Aufsicht ihres Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person über 18 Jahren, die die Verantwortung für sie übernimmt und dies dem Betreiber durch Bestätigung im Anmeldeformular und anschließender Verifizierung per SMS-Code bestätigt, sportliche Aktivitäten an der Wand oder Kinderwand ausüben. Der Erziehungsberechtigte oder die Person, die die Verantwortung für das Kind übernommen hat, ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln verantwortlich und haftet für die Sicherheit des Kindes. Das Einverständnis des Erziehungsberechtigten muss noch an der Rezeption ausgefüllt und unterschrieben werden.

15 Jeder Besucher, der älter als 15 Jahre ist, ist verpflichtet, sich mit der Betriebsordnung vertraut zu machen. Auf Verlangen des Betreibers bzw. der Von ihm beauftragte Personen (Arbeitnehmer) sind ebenfalls verpflichtet, ihre Identität und ihr Alter durch Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises nachzuweisen.

16. Personen über 15 und unter 18 Jahren dürfen nur dann selbstständig sportliche Aktivitäten an der Wand ausüben, wenn sie dem Betreiber eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen, in der der Erziehungsberechtigte erklärt, dass er mit der selbstständigen Ausübung von sportlichen Aktivitäten seines Kindes an der Wand und in den Räumlichkeiten des Sportplatzes einverstanden ist und dass er die volle Verantwortung für sein Kind übernimmt. Ansonsten dürfen Personen über 15 und unter 18 Jahren nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren, die für sie die Verantwortung übernimmt und dies dem Betreiber im Anmeldeformular und der anschließenden Verifizierung per SMS-Code bestätigt, sportliche Aktivitäten an der Wand durchführen.

(17) Der Betreiber ist berechtigt, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu den Kletteraktivitäten ihrer Kinder und der Personen, für die sie verantwortlich sind, an der HUDY Boulder Karlín-Wand sowie die Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für eine Person unter 18 Jahren für den eigenen Gebrauch aufzuzeichnen und zu überprüfen.

(18) Die Kursleiter sind verpflichtet, den Arbeitnehmer oder den Betreiber vor Beginn der Schulung an der Wand zu informieren.

19 Die Verantwortung für die Kursteilnehmer wird von den Kursleitern übernommen. Aus Sicherheitsgründen kann ein Erwachsener maximal 6 Vorschulkinder und 10 Kinder im Alter von 6-15 Jahren betreuen.

20 Der Kursleiter kann nur eine Person über 18 Jahre sein, die über eine entsprechende Lizenz für die Durchführung von Kursen an einer künstlichen Wand verfügt und einen Vertrag über die Durchführung von Kletterkursen mit dem Betreiber der Wand hat.

(21) Jeder Besucher ist verpflichtet, alle Bereiche der Mauer sauber und aufgeräumt zu halten. Er ist verpflichtet, die Grundsätze der Brandverhütung zu beachten und sich mit der in der Bar oder im Wandbereich ausgehängten Brandmeldeordnung vertraut zu machen.

22 Das Rauchen und die Einnahme von Suchtmitteln sind in der Kletterwand strengstens verboten. Alkohol darf nur in dem dafür vorgesehenen Bereich konsumiert werden.

(23) Gewerbliche Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Wand sind nur mit Zustimmung des Wandbetreibers zulässig.

24 Es ist verboten, Hunde und andere Tiere mitzubringen.

25 Bei Beschädigung oder Verlust des gemieteten Materials stellt der Betreiber dem Besucher den entsprechenden finanziellen Ausgleich für den beschädigten Gegenstand in Rechnung.

(26) Der Betreiber oder ein Angestellter ist jederzeit berechtigt, eine Person, die gegen die Bestimmungen dieser Betriebsordnung, einschließlich der Sicherheitsvorschriften, verstößt, von der Wand zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes besteht. Der Betreiber behält sich das Recht vor, einer Person, die wiederholt gegen die Betriebs- oder Sicherheitsregeln an der Wand oder der Kinderwand verstoßen hat, den Zutritt zu verweigern.

27 Die Besucher nehmen zur Kenntnis und werden darauf hingewiesen, dass der Wandbereich während der Betriebszeiten von industriellen Sicherheitskameras überwacht wird. Der Grund dafür ist, die Einhaltung der Betriebs- und Sicherheitsvorschriften durch die Besucher zu kontrollieren und die Sicherheit der Besucher und anderer Personen zu schützen. Der Betreiber garantiert, dass er das Filmmaterial der Industriekamera nur für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit aufbewahrt und ausschließlich für seine eigenen Zwecke verwendet. Der Betreiber garantiert den Schutz von persönlichen Daten und Besucherdaten.

28. die Besucher durch ihre elektronische Unterschrift in Form eines SMS-Codes, der an eine vorher festgelegte Telefonnummer gesendet wird, ihre Zustimmung dazu geben, dass der Betreiber die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in seiner geänderten Fassung für den vom Betreiber angegebenen Zweck und für den zur Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Zeitraum verarbeitet.

29 Die Betriebsordnung ist ab dem 1.1. gültig. 2023 und ist für alle Besucher verbindlich.

30. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, die Betriebsordnung jederzeit zu ändern und zu aktualisieren.

31 Die Bestätigung der Vertrautheit mit den Betriebsregeln der Wand und der Kinderwand erfolgt ebenfalls durch Unterzeichnung des SMS-Codes.

2. Zahlungsbedingungen

Alle Leistungen der Kletterwand werden nach der gültigen Preisliste berechnet: www.hudysteny.cz/boulderkarlin/ceník

Die Bezahlung der Dienstleistungen an der Kletterwand HUDY Boulder Karlín, die von der Boulder Area s.r.o. betrieben wird, ist auf folgende Weise möglich:

● Bargeld an der Rezeption. Kann zur Bezahlung aller Dienstleistungen verwendet werden.

● Per Kreditkarte über das ComGate Payments, a.s. Terminal an der Rezeption. Kann zur Bezahlung aller Dienstleistungen verwendet werden.

● Per Banküberweisung. Die Zahlung per Banküberweisung kann auf der Grundlage einer Rechnung erfolgen.

● Über ComGate Payments, a.s. Zahlungsgateway. (Bevorzugte Option)

Kredit

Um das Bezahlen zu vereinfachen und Zeit an der Rezeption zu sparen, bieten wir die Möglichkeit, Guthaben aufzuladen, das dann für Eintritte, Verleih, Unterricht, Erfrischungen an der Bar und mehr verwendet werden kann.

Wenn das Guthaben hinterlegt ist, kann die Zulassung automatisch erfolgen, ohne dass wiederholte Zahlungen an der Rezeption erforderlich sind. Bei Einzahlung des Guthabens erhält der Kunde einen ermäßigten Eintrittspreis (siehe die aktuelle Preisliste www.hudysteny.cz/boulderkarlin/ceník). Das Guthaben kann u.a. über das Zahlungsportal von ComGate Payments, a.s. bezahlt werden. Diese Option finden Sie in Ihrem persönlichen Konto, das Sie bei der Registrierung angelegt haben, unter dem Namen „Aufladen per Kreditkarte“.

Der Mindestbetrag für die Einzahlung von Guthaben in bar und mit Karte beträgt 1000,- CZK.

● Bei Zahlungen über ein Zahlungsportal gibt es keine Begrenzung.

Die Gültigkeit des Kredits ist auf 24 Monate begrenzt. Die Gültigkeit des Rabatts auf den Kreditbetrag beträgt 365 Tage, d.h. ein Kalenderjahr.

● Guthaben kann nur aufgebraucht werden. Sie kann nicht eingelöst werden!
● Der Betreiber behält sich das Recht vor, während der Nutzung des angesammelten Guthabens Änderungen an der Preisliste vorzunehmen. Das bedeutet, dass der Kunde mit der Aufladung des Guthabens zustimmt, künftige Preisänderungen durch den Betreiber zu akzeptieren.

3. Lieferbedingungen

● Siehe Betriebsvorschriften.

4. das Beschwerdeverfahren

Betreiber: Boulder area s.r.o., Křižíkova 684/91a, 186 00, Praha 8- Karlín, ID: 09443282 Wie man eine Beschwerde meldet

Ein Kunde kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Dienst in Rechnung gestellt wurde oder die Rechnung per E-Mail an info@hudyboulder.cz zugestellt wurde, einen Antrag auf Überweisung einreichen.

Beschwerden über die Servicequalität können per E-Mail an info@hudyboulder.cz gerichtet werden. Dies muss innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der beanspruchten Leistung geschehen.

Beschwerden werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde, bearbeitet, es sei denn, der Anbieter und der Kunde vereinbaren etwas anderes.

Wesentliche Merkmale einer Forderung

1. der Vor- und Nachname des Kunden:

2) Kontaktdaten: E-Mail, Postanschrift, Telefon. Nummer:

3. Die Zeit, zu der der Dienst in Anspruch genommen wurde (Datum, Uhrzeit):

4. Art der Bezahlung der Dienstleistung:

5. Eine Kopie des Steuerbelegs, der den Kauf der Dienstleistung bestätigt:

6. Beschreibung der beanstandeten Dienstleistung, bzw. wenn die Leistung nicht erbracht wurde

7. Datum des Antrags und Unterschrift:

Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Kunde die gesamte Leistung genutzt hat, ohne sie wegen Unzufriedenheit vorzeitig zu beenden (bei einmaliger Eintragung) oder wenn der Kunde sie regelmäßig genutzt hat und die Leistung nach Ende der Nutzung in Anspruch nimmt.

Information des Kunden über das Ergebnis der Beschwerde:

Der Kunde wird innerhalb der Beschwerdefrist schriftlich oder per E-Mail über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informiert.

Erstattung der Zahlung für die beanspruchte Leistung:

Im Falle einer anerkannten Reklamation wird dem Kunden der Betrag für die reklamierte Leistung wie folgt erstattet.

1. indem sie die gleiche oder eine ähnliche Leistung an einem anderen Datum erbringen. Im gegenseitigen Einvernehmen.

2. Bargeld an der Rezeption des HUDY Boulder Karlín Wand. Der Betrag wird gegen eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des gezahlten Betrags ausgezahlt.

3. Überweisung auf das Konto des Kunden.

5. Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Der Betreiber erklärt, dass alle vom Besucher zur Verfügung gestellten persönlichen Daten vertraulich sind und nur für die Erfüllung des Vertrages mit dem Besucher verwendet werden und nicht anderweitig offengelegt, an Dritte weitergegeben usw. werden, außer im Falle der Bezahlung der bestellten Dienstleistungen. Persönliche Daten, die der Besucher dem Betreiber zum Zweck der Erfüllung der Bestellung zur Verfügung stellt, werden im Einklang mit den geltenden Gesetzen der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in seiner geänderten Fassung, erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Der Besucher erteilt dem Betreiber seine Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsgegenstandes über die Erbringung von Dienstleistungen im Sportzentrum des Betreibers, bis der Besucher schriftlich seinen Widerspruch gegen diese Verarbeitung erklärt. Die Besucher haben das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten und auf deren Berichtigung, einschließlich anderer gesetzlicher Rechte in Bezug auf diese Daten.

Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass der Betreiber seine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Informationen betrieblicher Art (z.B. Schließung einer bestimmten Sportanlage aufgrund eines Unfalls) und für die Zusendung von Informationen über Veranstaltungen für Kunden im Sportzentrum des Betreibers verwendet, bis der Besucher dieser Verarbeitung schriftlich widerspricht.

Die Betriebs- und Sicherheitsvorschriften sind ab dem 1.1.2023 gültig. v1.2